Die Landesregierung Brandenburg hat am 29. März 2022 die SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung beschlossen. Sie tritt am 3. April in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 30. April 2022.
Für Übernachtungen und Gastronomiebesuche gibt es in Brandenburg auf Grundlage der Basismaßnahmenverordnung keine Einschränkungen mehr.Bitte helfen Sie mit die Afrikanische Schweinepest weiter einzudämmen, indem Sie sich an folgende einfache Verhaltensregeln halten:
Bitte die Tore an den Zugängen zu Wander- und Radwegen wieder fest verschließen.
Bitte die Wege nicht verlassen und Hunde an der Leine führen.
Bitte kranke oder verendete Wildschweine auf keinen Fall anfassen, sondern dem Kreisveterinäramt melden.
Weitere Informationen und Links zu Covid-19 und zu der ASP finden Sie hier.